Hinweis zur Förderung

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis" konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFHLebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung" konnte ein Beitrag zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Weidelandgebieten mit hohem Naturschutzwert geleistet werden. Durch den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Magerrasenbiotope, Heiden und sonstiger Offenlandhabitate wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen und an der Wahrung der Kulturlandschaft mitgewirkt.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung" konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

 

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsenist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.